VGH-Urteil zur Campusbahn veröffentlicht – Eindeutige Defizite bei der Variantenprüfung durch die RNV, die Stadt Heidelberg und das Regierungspräsidium Karlsruhe
Zwischenzeitlich ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe und dessen umfangreiche Begründung veröffentlicht worden. Hier können Sie das Urteil nachlesen.

Das veröffentlichte Urteil ist nach Absätzen fortlaufend nummeriert und eignet sich dadurch bestens, um absatzweise zitiert zu werden.

Ab Absatz Nr. 72 geht der VGH auf die völlig unzureichende Variantenprüfung des Regierungspräsidiums Karlsruhe in Bezug auf den durch die RNV (Beklagte) und Stadt Heidelberg (Beigeladene) ein und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis, was die Qualität des Regierungspräsidiums bei der Prüfung des Planfeststellungsantrages betrifft (Wortlaut, Absatz Nr. 73):

Der Planfeststellungsbeschluss leidet bereits an einem kompletten Abwägungsausfall oder doch einem umfassenden Abwägungsdefizit, weil die Planfeststellungsbehörde sich entgegen ihrer Planungsaufgabe nach dem Personenbeförderungsgesetz, die Planung des Vorhabenträgers einer sachgerechten – wenn auch teilweise nur nachvollziehenden – eigenen Abwägung zu unterziehen, bewusst auf eine bloße Evidenz- bzw. Plausibilitätskontrolle beschränkt hat.

Wir, die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, fühlen uns durch die Auffassung des VGH in vollem Umfang bestätigt, einen Bürgerentscheid beantragt zu haben!

Wir werden mit den kommenden Beiträgen auf dieser Seite, den Planfeststellungsbeschluss für die Brücke nach Eppelheim Stück für Stück nach den Vorwürfen des VGH gegen die RNV und das RP Karlsruhe durchgehen. Alle Betroffenen, die Rechtsmittel gegen diesen Planfeststellungsbeschluss eingelegt haben, raten wir, sich auf keine leeren Versprechungen oder Rücknahmen ihrer Widersprüche einzulassen. Die Rücknahmen zahlreicher Falschbehauptungen vor dem Bürgerentscheid seitens der RNV oder der „Mehrheit des Eppelheimer Gemeinderates“ zeigen, dass die Verwaltungen gezielt und schamlos auf Hoheitsdenken und Irreführung der Bevölkerung setzen. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich vertreten.

Der Erörterungstermin am 26. Juli 2016 für alle Bürgerinnen und Bürger, die gegen den Planfeststellungsbeschluss Widerspruch eingelegt haben, wird durch das Heidelberger Amt für Verkehrsmanagement wahrgenommen. Das Regierungspräsidium hat damit den Bock zum Gärtner gemacht. Durch die Veröffentlichung des Urteils vor dem Erörterungstermin am 26. Juli 2016 wird das Heidelberger Amt für Verkehrsmanagement sämtliche Geschütze auffahren, um die Bürgerinnen und Bürger zur Rücknahme ihrer Widersprüche zu bewegen. Unser Rat: Lassen Sie sich nicht darauf ein! Es ist übrigens Aufgabe der RNV oder des RP Karlsruhe weitere klärende oder gar gänzlich fehlende Gutachten auf deren Kosten (nicht auf Ihre Kosten!) einzuholen. Das hat der VGH ebenfalls geklärt.

Schon jetzt zeigen sich Parallelen zur zweigleisigen Brücke nach Eppelheim, was die Variantenauswahl betrifft (hier: eingleisig oder zweigleisig). Die Vorgehensweise der RNV, der Stadt Heidelberg und des RP Karlsruhe sind in Bezug auf Eppelheim mindestens genauso willkürlich wie defizitär. Das Heidelberger Amt für Verkehrsmanagement wird deshalb mit allen Mitteln vermeiden wollen, dass Ihre Ein- und Widersprüche beim Regierungspräsidium eingehen.

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